Informationsblatt für ukrainische Flüchtlinge und Betreuer*innen

Meldepflicht

Für Ukrainerinnen und Ukrainer, die privat aufgenommen werden und nicht in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht werden müssen, gilt die Meldepflicht bei der Meldebehörde erst nach drei Monaten. Nach Ablauf dieser drei Monate besteht eine gesetzliche  Meldepflicht.  Empfohlen wird jedoch sich direkt bei der Gemeinde/Einwohnermeldeamt anzumelden, damit das Meldeverfahren angestoßen wird und auch Sozialleistungen bezogen werden können.

Registrierung

Ukrainische  Schutzsuchende  können zwar einen Asylantrag stellen, empfohlen wird jedoch eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz zum vorübergehenden Schutz. Der Vorteil hier, es besteht  eine Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,  jedoch  kein kategorisches Arbeitsverbot der ersten 9 Monate. (Thema Arbeit s.u.)  Die Aufenthaltsdauer bei einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz beträgt zunächst ein Jahr und kann bis maximal drei Jahre verlängert werden.

Die Aufenthaltserlaubnis nach §24 umfasst folgende Leistungen:

Sozialleistungen

  • Ernährung, Tafelgutscheine (nach Antragsstellung)
  • Unterkunft,
  • Heizung,
  • Kleidung,
  • Gesundheitspflege und
  • Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts
    Krankenversicherung

    Im Krankheitsfall werden gemäß § 4 AsylbLG die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände erforderlichen ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln gewährt. Darüber hinaus können gemäß § 6 AsylbLG weitere Leistungen gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind. Um für die Gewährung der Leistungen müssen Sie sich an die Gemeinde wenden. Dort muss im Bedarfsfall vor der Behandlung ein Krankenschein abgeholt werden. Nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 kann jeweils für einen Monat im Voraus ein Krankenschein abgeholt werden. Man kann sich auch bei  einer gesetzlichen Krankenversicherung oder eigenständig versichern.

    Arbeit

    Können Flüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland arbeiten?

    Ja, aber nur mit einer gültigen Arbeitserlaubnis. Die Beschäftigung in Deutschland ist nicht kraft Gesetzes erlaubt, sie kann jedoch von der Ausländerbehörde erlaubt werden (§ 24 Abs. 6 AufenthG). Die Aufenthaltsgenehmigung allein reicht für die Arbeitserlaubnis grundsätzlich nicht aus. Laut Bundesministerium wird die Ausländerbehörde aber bereits bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, auch wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht, in den Aufenthaltstitel eintragen, dass die Beschäftigung erlaubt ist. Das bedeutet, dass keine weitere Arbeitserlaubnis einer anderen Behörde erforderlich ist. Die Aufenthaltserlaubnis genügt daher ausnahmsweise, um in Deutschland arbeiten zu können.

    Wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde um eine Beschäftigungserlaubnis zu beantragen,  sobald eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz möglich wird.

    Kontakt Ausländerbehörde:  Tel.: 02241 13 39 90

    Sprechzeiten montags bis freitags 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 15 Uhr.

    Kostenlose Telefonate in die Ukraine

    Um die Kommunikation z.B. mit Angehörigen in der Ukraine zu erleichtern, haben viele Telekommunikationsunternehmen Telefon und SMS für Festnetz- und Mobilfunkanschlüsse kostenfrei gestellt. Dazu zählen unter anderem die Deutsche Telekom, Vodafone, O2/Telefonica, Pyur, NetCologne, M-net, EWE, 1&1 sowie die Freenet-Gruppe mit den Anbietern Klarmobil und Mobilcom-Debitel. Roaming-Gebühren innerhalb der Ukraine fallen ebenfalls nicht an.

    Einreise nach Deutschland und Corona

    Seit dem 27. Februar 2022 ist die Ukraine nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft. Für die Einreise nach Deutschland reicht ein Corona-Test. Testangebote stehen an den Grenzen zur Verfügung stehen. Impfungen sind kostenlos in den Impfzentren zu bekommen.

     Schule  

    Sobald die Flüchtlinge ihren Wohnsitz in der Zuweisungskommune genommen haben, entsteht für die betroffenen Kinder und Jugendlichen nach § 34 Absatz 1 Schulgesetz die Schulpflicht.

    Bei der Entscheidung über eine zügige Beschulung sollen die besonderen Fluchtumstände der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt werden. So hat gerade in den ersten Tagen für viele Familien der schnellstmögliche Schulbesuch aus nachvollziehbaren Gründen nicht immer die allerhöchste Priorität. Oberster Maßstab aller konkreten Entscheidungen zur Beschulung sollte immer das Wohl der Kinder und Jugendlichen sein.

    Das Land NRW spricht zur Zeit von der Einführung der “Willkommensklassen”.

    Kostenlose Nutzung Fern- und Nahverkehr

    Geflüchtete aus der Ukraine können den Nah- sowie den Fernverkehr kostenlos nutzen. Als Fahrausweis gelten das sogenannte „0-Euro-Ticket“, gibt es von der Deutschen Bahn im Fernverkehr, oder ein gültiges ukrainisches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass).

    Bekommen ukrainische Flüchtlinge eine Aufenthaltserlaubnis?

    Flüchtende aus der Ukraine erhalten eine Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz (§ 24 Aufenthaltsgesetz [AufenthG]). Sie gilt zunächst für ein Jahr und kann bis zu einer Dauer von drei Jahren verlängert werden. Die Aufenthaltserlaubnis basiert auf der »EU-Massenstromrichtlinie« und kann bei der örtlichen zuständigen Behörde beantragt werden.

    Laufzettel:

  1. Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (an der vorübergehenden Wohnadresse) / Nicht nach Bochum oder nach Siegburg zum Ausländeramt gehen
    1. Gemeinde übernimmt auch das PIK-Verfahren (unterstützende Erkennungsmethode). Notwendig, auch wenn Pass vorhanden ist.
    2. Gemeinde übermittelt Daten an örtliche Polizei und an das Ausländeramt
    3. Tafelgutschein erfragen
    4. Kostenloses Nah- und Fernverkehr Ticket erfragen
    5. Startgeld erfragen (Ca. 15 Euro/pro Person/pro Tag für 2 -3 Tage für Erwachsene. – für Kinder etwas weniger. Unabhängig davon ob Asylantrag gestellt wurde oder nicht.
    6. Als Vermieter bzw. Steller einer Privatunterkunft können auch u.U. Mietkosten der Privatunterkunft der Gemeinde in Rechnung gestellt werden. Auch Nebenkosten , Strom, Gas, Lebensmittel. Eine Aufstellung/ Hochrechnung pro Kopf der Gemeinde/Familien- und Sozialamt vorlegen.  

2. Es gibt Gutscheine für das Stöberstübchen des örtlichen Kinderschutzbundes. Gutschein wird vor Ort ausgestellt – 20 € Pro Person

3. Bei der Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis erfragen, wenn gewünscht

4. Nach erfolgter Registrierung wird eine Bescheinigung (Ankunftsnachweis oder Anlaufbescheinigung) ausgestellt,

5. Bankkonto eröffnen

  • Stand  22.03.2022
    Ohne Gewähr

Lebenslagenberaterinnen

IG Integration+ Neunkirchen versucht zu helfen, wo sie kann

Zuwanderer lernen in ihren ersten Wochen und Monaten viele deutsche Abkürzungen kennen: Erstaufnahme (EA), Bundesamt für Migration und Forschung (BAMF), Bundesarbeitsagentur (BA). Was sie auch lernen: Hinter diesen Abkürzungen verbergen sich selten Menschen, die ihnen schnell helfen können. Sie landen in der Warteschleife Asylverfahren, viele verlieren sich in dem Dschungel aus hoch spezialisierten Behörden.

Wir von der IG Integration+ versuchen, die Flüchtlinge durch die deutsche Bürokratie zu navigieren und sind gleichzeitig Botschafter für ein Land, das sie selbst erst noch kennenlernen. Als vor wenigen Wochen 15 Neuankömmlinge in das Flüchtlingsheim einzogen, war es für die IG sofort klar, dass wir dort unsere Hilfe anbieten werden. Zusammen mit zwei Übersetzern waren wir einen Samstagnachmittag im Heim und gaben unser Wissen weiter, welches wir uns durch sechs Jahre Flüchtlingsarbeit erarbeitet haben.

Die Interessengemeinschaft ist inzwischen zu einem kleinen Pool von Fachleuten zusammengewachsen. Interessierte, die sich im letzten Jahr an uns gewandt haben, schreckt ab, dass der „bürokratische Wahnsinn“, die „vielen gesetzlichen Regelungen“, kaum mehr zu verstehen sind und man sehr viel Zeit investieren muss, um den bürokratischen Teil, der ein großer Teil der Flüchtlingsarbeit darstellt, problemlos zu erledigen.

Wer sich dennoch dieser Hürde stellen möchte, ist in unserem Team sehr herzlich willkommen. Den Flüchtlingen, die in Neunkirchen-Seelscheid ihre neue Heimat gefunden haben, raten wir, die Sprache schnell zu lernen und unter die Leute zu gehen. Auch wenn die Sprachkurse nur noch für eine kleine Minderheit der Herkunftsländer kostenlos angeboten werden, gibt es über verschiedene Kanäle die Möglichkeit, via Internet an kostenlosen Deutschkursen teilzunehmen.

Wir sind sicher, je früher die Menschen in das tägliche Leben im Aufnahmeland eingebunden werden, desto größer sind die Chancen für eine gelungene Integration.   

Theresia Jonas

IG Integration + Neunkirchen

Weihnachtsfeier für Flüchtlinge

„Wichtig ist das Gefühl, willkommen zu sein“

Oh Tannenbaum, oh Tannenbaum … erklang bei der Weihnachtsfeier im Übergangsheim der Ohlenhohnstraße. Viele Bewohner folgten der Einladung zu einem kleinen „coronakonformen“ Beisammensein mit Plätzchen, Mandarinen, Nikolaus und Geschenketüten, die zuvor von den Ehrenamtlichen der IG Integration + gemeinsam verpackt wurden. Wie in den letzten Jahren zuvor, wurde der Weihnachtsbaum von der Bezugs- und Absatzgenossenschaft Neunkirchen eG gesponsert – hierfür herzlichen Dank.

Durch die regelmäßigen Besuche hat sich im vergangenen Jahr ein freundschaftlicher Kontakt zu den Bewohnern entwickelt. Vor allem die dort wohnenden Kinder werden von den Ehrenamtlichen regelmäßig unterstützt. Mit der Unterstützung des seit 2016 bestehenden Förderprogramms KOMM-AN NRW finden dort regelmäßig Mal- und Spielgruppen statt.

 Bevor es zur Übergabe der Geschenke kam, wurde der Weihnachtsbaum von den Kindern liebevoll geschmückt, die Frauen des Heimes freuten sich über die weihnachtliche Abwechslung und versorgten die Anwesenden mit kleinen „Überraschungen“ aus ihren Heimatländern. Ein zehnjähriger afghanischer Junge, der zum ersten Mal in Deutschland einen Weihnachtsbaum sah, kam aus dem Staunen nicht mehr heraus. Er erzählte den Ehrenamtlichen, dass er in der Schule fleißig sein will, damit er ein guter Schüler wird, um später einmal ein eigenständiges und glückliches Leben führen zu können.

Am Ende der kleinen Feier strahlten viele Augen vor Dankbarkeit und der Hoffnung auf ein besseres Jahr 2022.

Theresia Jonas
IG Integration +

Das zu Hause für Tiere

Tara-Tierhilfe ist ein Lebensort für gerettete Tiere. Auf dem großen Areal leben Tiere ohne jegliche Nutzung in größtmöglicher Freiheit.

Am Samstag, den 25.09.2021 besuchten zwölf Kinder mit Migrationshintergrund den Tierhof in Lohmar. Viele von ihnen kannten Nutztiere nur von Erzählungen oder aus dem Schulunterricht. Damit die Kinder trotzdem den Bezug zur Natur und den Tieren erhalten, hat die IG Integration + mit Hilfe des Förderprogramms „Komm-An-NRW“, dieses Projekt der „Tiergestützten Pädagogik“ auf dem Hof der Tara-Tierhilfe ausgesucht.

Geleitet wurde das Projekt von Ulla Fiebig, die jedes einzelne dort lebende Tier mit Namen kennt und die Kinder wunderbar in die Welt der Tiere mitnehmen kann. Aufgeregt lauschten die Kinder den Erklärungen, sie lernten viele Tiere kennen: z.B. das Pferd Lucas, die Schweine Martin und Lizzy und Ziegenbock Pan.  Besonders beeindruckt waren die Kinder darüber, welche Fähigkeiten jedes Tier hat und wie schlau die Tiere sein können. Spielerisch und mit verschiedenen Methoden weckten Eva und Ulla das Mitgefühl für die Nutztiere bei den Kindern. Informationen regen zum Nachdenken an und motivieren zum Handeln für ein Umdenken, wie wir in Zukunft mit unseren Mitgeschöpfen umgehen wollen.

Der Nachmittag ging für die Betreuer und die Kinder, die aus vielen verschiedenen Ländern kamen, erlebnisreich und bunt zu Ende.      

Theresia Jonas

IG Integration +

Nach einem Jahr ein Teilerfolg für die Flüchtlinge geschafft!

In der Ratssitzung vom 09.09.2021 wurde unser Antrag vom 03.08.2020 einstimmig beschlossen.

Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW; hier: Infektionsschutz für alle:
Flüchtlinge dezentral unterbringen!


Beschlussvorschlag:
Die verbliebenen Übergangswohnheime sind grundsätzlich unverändert in ihrer Struktur beizubehalten und im Rahmen der Aufnahme- und Unterbringungsverpflichtungen zu nutzen. Die gewünschte Ausrichtung in dezentrale Unterbringungsstrukturen wird für den Personenkreis aufgegriffen, der sich auch ausländerrechtlich in einem verfestigten Bleiberecht befindet oder absehbar in ein solches wechseln wird. Bei allen anderen ausländerrechtlichen Verfahrensständen, insbesondere bei Duldungsverfahren, verbleibt es grundsätzlich bei der bisherigen Betrachtung und Vorgehensweise.
Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich.

Begründung:
Zur weiteren Begründung wird auf die Verwaltungsvorlage zur Sitzung des Sozialausschusses am 10.06.2021 verwiesen. In der Sitzung hat die Verwaltung den Beschlussvorschlag um die grau hinterlegten und in kursiv geschriebenen Textpassagen erweitert. Diese Änderung erfolgt nach vorheriger Abstimmung mit der Interessengemeinschaft Integration +. Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung einstimmig den o. g. Beschlussvorschlag an den Rat der Gemeinde beschlossen. 

Der ursprüngliche Antrag:

http://session.neunkirchen-seelscheid.de/bi/getfile.asp?id=209295&type=do

Um unser Anliegen – eine gelungene Integration – umzusetzen, brauchen wir eine enge, vertrauensvolle und freundliche Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung.

Unser Team dankt allen Parteien für ihre Unterstützung.

Tarja Palonen-Heiße

IG Integration +
http://integration-nks.de/

Erlebnisnachmittag mit Tieren

Kinderschutzbund Ortsverband Neunkirchen-Seelscheid lädt Kinder von 7 bis 10 Jahren ein.

Am 06. August 2021 von 14:00 – 17:00 Uhr wollen wir zehn Kindern die Möglichkeit geben, im Hof der TARA-Tierhilfe e.V. Tiere besser kennen zu lernen.

Neben Heim- und Nutztieren wie Eseln, Katzen, Ziegen, Schweinen, Hunden und Hühnern wird auch der Umgang mit den Pferden eine Rolle spielen. Die Kinder werden von einem Team des Kinderschutzbundes am Parkplatz der TARA-Tierhilfe begrüßt und gehen dann zusammen auf die Hofanlage. Die Kinder werden dort von der Vorsitzenden durch ein kindgerechtes offenes Programm geleitet. Themen wie „Was macht Tiere glücklich und traurig?“ sind ebenso wichtig, wie die direkte Tierbegegnung mit einem Hoftier. Neben den vielen Tieren gibt es selbstverständlich auch ein kleines Picknick auf dem Hof. Sollte ein Kind eine Nahrungsunverträglichkeit oder eine Tierhaarallergie haben, bitten wir dies bei der Anmeldung anzugeben.

Das Team des Kinderschutzbundes freut sich auf viele neugierige Kinder, die mit uns gemeinsam den respektvollen Umgang mit Tieren – gerade auch mit Nutztieren, erfahren wollen.

Um eine kurze formlose Anmeldung unter Theresiajonas@gmx.de wird gebeten.

Theresia Jonas
PR-Beauftrage

„Wir müssen viel öfter betonen, was alles gut läuft“

Neun Flüchtlingshelfer der IG Integration+ aus Neunkirchen unterstützen Flüchtlinge seit Jahren. Vieles hat sich seit den Anfängen geändert. Anfangs kamen alle Asylbewerber direkt in den Unterkünften an, heute verbleiben sie zuerst in den Ersteinrichtungen, bis sie “verteilt” werden. Oft wissen wir gar nicht, wer neu in unsere Gemeinde gekommen ist. Früher waren wir Ansprechpartner*Innen bei allen Problemen, es gab Patenschaften und vieles mehr. Genau das wurde nun abgeschafft, so Sabine Fix, Sprecherin der IG.

Die Mitglieder der IG kennen sich bei Verwaltungsangelegenheiten inzwischen sehr gut aus und können so die Geflüchteten, die zu ihnen kommen, intensiv betreuen. Viele Flüchtlinge, die in Neunkirchen angekommen sind, haben hier längst eine zweite Heimat gefunden. Sie gehen arbeiten, die jüngeren Kinder zur Schule oder sie absolvieren sogar eine Ausbildung. Leider gibt es aber auch hier wie überall diejenigen, die nicht integrationswillig sind. Letztendlich liegt es immer an den handelnden Personen, ob Integration gelingt.

Die IG ist überzeugt davon, dass viel mehr möglich wäre, wenn Ämter, Flüchtlinge und Helfer besser zusammen arbeiten würden. Seit April 2021 findet über Zoom ein regelmäßiger Austausch mit dem Familien- und Sozialamt statt. Diese gemeinsame Zusammenarbeit soll langfristig u.a. noch mehr Flüchtlinge in Arbeit, Ausbildung oder FSJ bringen oder ihnen den Zugang zu Sprachkursen vermitteln. Die IG Integration fordert, dass Jeder, der arbeiten möchte auch arbeiten darf und jeder, der arbeiten kann auch arbeiten sollte. Die IG ist stolz darauf, dass sie seit einigen Monaten als ständiges beratendes Mitglied im Sozialausschuss vertreten ist.

Theresia Jonas
IG Integration+

Die motivierende Nachhilfe

IG Integration + startet mit praxisnahem Unterricht

“Ich möchte einmal mit dir kochen” bat Nachhilfeschüler Karrar vor ein paar Wochen Henny Schäfer-Einfinger. Sie unterrichtet seit fast einem Jahr den irakischen 13jährigen mit Unterstützung des Förderprogrammes “Komm-An NRW” in Englisch und Deutsch.

Am letzten Freitag war es dann endlich so weit, ein Nudelauflauf wurde vorbereitet und gekocht. Was Karrar allerdings nicht wusste – die angebotene Kochstunde wurde in Englisch abgehalten und so ganz nebenbei konnten die Englischvokabeln trainiert und abgefragt werden. Karrar war begeistert und folgte allen Anweisungen der Küchenchefin. Beim anschließenden “Dinner for Two” wurde nicht nur geschlemmt, sondern auch Englische Konversation geübt. Diese Form der Nachhilfe fand große Begeisterung, so dass einer Wiederholung nichts im Wege stehen wird. Vielleicht heißt es in wenigen Wochen „Invitation to cook“.

Theresia Jonas

IG Integration + Neunkirchen

Übergangsheim ohne 100%iges WLAN

Die WLAN-Ausstattung der Flüchtlingsunterkunft in Neunkirchen ist stark ausbaufähig.
Die IG Integration + hat sich in Zeiten der Corona-Pandemie, in denen Schulen geschlossen und die Kitabetreuung eingeschränkt sind sowie Homeoffice zum Alltag gehört, darüber Gedanken gemacht und ihr Anliegen, den Kauf eines WLAN-Verstärkers für den Schulungsraum, am 03.08.2020 der Bürgermeisterin vorgelegt. Am 19.8.2020 wurde der Antrag in der Ratssitzung nicht angenommen. Er wurde stattdessen an den Haupt- und Finanzausschuss weitergeleitet, der am 02.09.2020 tagte. Hier wurde er an den Sozialausschuss weitergegeben, dieser sollte am 28.01.2020 tagen, wurde aber wegen Corona abgesagt.
Obwohl die Notwendigkeit für die Menschen in den Unterkünften erkannt war und deren Dringlichkeit durch die Absehbarkeit der pandemischen Entwicklung vorhersehbar gewesen ist, ist bezüglich des Zustandes des WLAN nichts passiert! Es ist seit Jahren bekannt, dass die Internetverbindungen im Übergangsheim nicht ausreichend sind. Die meisten Geflüchteten verfügen über Mobiltelefone und sind daher ohne WLAN auf die teuren Datenraten ihrer Mobilfunkverträge angewiesen, um damit am Homeschooling teilnehmen zu können. Vor Corona konnten die Menschen die kostenlosen Hotspots von Cafés oder öffentlichen Einrichtungen nutzen, um dort die notwendigen digitalen Verbindungen herzustellen. Die IG Integration + fordert die Verwaltung auf, sich der Sachlage nunmehr anzunehmen, da eine WLAN-Versorgung für die Flüchtlinge in kommunalen Unterkünften in unserer digitalen Welt genauso elementar ist, wie für jeden anderen Bürger auch. Digitaler Unterricht ohne Internet kann nicht stattfinden, die Kinder und Auszubildenden verlieren den Anschluss, Teilnehmer an Deutschkursen werden ohne gut funktionierendes WLAN kaum weiterkommen und die Kommunikation mit Verwaltungen und Behörden ist kaum möglich.

Theresia Jonas
IG Integration + Neunkirchen

Hausaufgabenhilfe

IG Integration + fördert die Kinder

 

Zu uns kommen vorwiegend Kinder mit Migrationshintergrund, die unterschiedliche Schulformen und Jahrgangsstufen besuchen: von der Grundschule bis zur Gesamtschule, von der ersten bis zur neunten Klasse. Alle Kinder brauchen Hilfestellung bei den Hausaufgaben. Diese versuchen wir ihnen zu geben. Außerdem bereiten wir sie auf Klassenarbeiten, Tests usw. vor, entwickeln mit ihnen gemeinsam Lernstrategien, fördern sie im Bereich Sprache und versuchen, ihnen den Übergang von der Grundschule zu einer weiterführenden Schule zu erleichtern.

Aufgrund der zurzeit herrschenden Hygienemaßnahmen sind unsere Förderungen nur noch im kleinen Rahmen möglich. Im Schulungsraum der Flüchtlingsunterkunft dürfen max. zwei Kinder unterrichtet werden. Im Wohnzimmer unserer Pädagogischen Fachkraft Frau Schäfer-Einfinger finden sich zwei- bis dreimal wöchentlich maximal drei Schulkinder zusammen.

Der Bedarf bzw. die Nachfrage sind aber deutlich größer. Ohne zusätzliche außerschulische Unterstützung ist eine erfolgreiche Integration in Schule und Berufsausbildung oft kaum zu schaffen. Die meist ehrenamtlichen Mitarbeiter der Hausaufgabenhilfe stehen in einem guten Kontakt zu Eltern und Lehrern. Wir bereiten uns sehr individuell auf die Kinder vor, damit die Förderungen da ankommen, wo sie gebraucht werden. Viele Kinder haben einen viel zu kleinen deutschen Wortschatz und Lese- und Textverständnis sind oft nicht ausreichend. Bei all den unterschiedlichen Lernleistungen stehen die Förderung und das soziale Miteinander im ausgewogenen Verhältnis miteinander.

Die IG Integration + ist sehr froh darüber, dass ihr Projekt der Hausaufgabenhilfe durch das Programm des Landes NRW „KOMM-AN NRW“ gefördert wird.

 

Theresia Jonas

IG Integration + Neunkirchen