Neues Chancenaufenthaltsrecht

Was ist geplant?

IG Integration+ NK-S. bildet sich weiter

Am 17.11.2022 hatte der Flüchtlingsrat Rhein-Sieg zu einem Vortrag mit anschließender Gesprächsrunde eingeladen. Das Thema war das neue Chancen-Aufenthaltsrecht, welches vermutlich ab Dezember 2022 in Kraft treten soll. Die Ampel-Regierung hat im Koalitionsvertrag einige Neuerungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht beschlossen. Laut Gesetzesentwurf können die Menschen nach dem Jahr aus dem Chancen-Aufenthaltsrecht in Bleiberechtsregelungen wechseln, wenn sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen.

Silvio Jander, 1. Vorsitzender des Flüchtlingsrates Rhein-Sieg, erklärte sehr anschaulich, welcher Personenkreis von dem neuen Gesetz profitieren kann und für welche Personen es fast unmöglich sein wird, hier in Deutschland, trotz sehr guter Integration und Arbeit, ein Aufenthaltsrecht zu bekommen. Eine sehr große Schwierigkeit ist, wie in all den Jahren zuvor, die Identitätsklärung der Geflüchteten, die für einige der in Frage kommenden Flüchtlinge unmöglich ist. Hier sollte der Gesetzesentwurf, vor seiner endgültigen Entscheidung, überarbeitet werden, fordern Flüchtlingsräte und NGO´s aus allen Bundesländern.

Etwa 136.000 Menschen in Deutschland könnten vom geplanten Chancen-Aufenthaltsrecht profitieren und aus den Kettenduldungen herauskommen (diese Personen sind bereits seit 5 Jahren oder länger in DEU).

Wenn die Menschen die Anforderungen nicht erfüllen, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dem Aufenthaltstitel auf Probe von 12 Monaten, derzeit ein Rückfall in die Duldung droht.

Das Gesetz ist sicher gut gemeint, aber für viele Geflüchtete reicht dieser „Neustart in der Migrationspolitik“ nicht aus, den Nachweis für ein dauerhaftes Bleiberecht innerhalb von 12 Monaten zu erbringen.

Theresia Jonas

IG Integration+ NK-S.

Vortrag über das neue Asylrecht- und Ausländerrecht

Rechtsanwalt Jens Dieckmann kam auf Einladung der Flüchtlingsinitiative Lohmar-Siegburg e.V.

Zu einem Infoabend über das neue Asylrecht, welches ab Januar 2020 in Kraft trat, wurden Ehrenamtliche des Rhein-Sieg-Kreises nach Lohmar eingeladen. Rechtsanwalt Jens Dieckmann, der als Fachanwalt für Asylrecht, von uns Ehrenamtlichen sehr geschätzt wird, hat in seinem Vortrag die Entwicklung des Asylrechts in Deutschland und die Grundlagen des jetzt geltenden Asylrechts dargestellt.

Für uns Mitglieder der IG Integration ist das Asyl- und Ausländerrecht ein Rechtsgebiet, welches verschiedene Besonderheiten aufweist und für uns, durch die zahlreichen Gesetzesänderungen eine große Herausforderung darstellt. Ausbildungsduldung, Mitwirkungspflicht und Passbeschaffung sind Begriffe, die uns immer wieder begegnen. Der Vortrag gab uns einen Überblick über die neue Gesetzeslage. Rechtsanwalt Dieckmann wies auf die aktuellen Entwicklungen und deren Auswirkungen für die Beratung und Begleitung der schutzsuchenden Menschen hin.

Die Teilnehmer des Abends konnten aktuelle Fälle aus der ehrenamtlichen Tätigkeit anbringen und Fragen zu diesen stellen.  Mit einem „Rucksack“ voller neuer Informationen über die Gesetzesänderungen, die nicht wirklich zu einer  Integration beitragen, fragen wir uns alle, was nach dem neuen Mikrationspaket 2019 von einem humanitären Bleiberecht noch übrig bleibt.   

Theresia Jonas
Integration+