Neues Chancenaufenthaltsrecht

Was ist geplant?

IG Integration+ NK-S. bildet sich weiter

Am 17.11.2022 hatte der Flüchtlingsrat Rhein-Sieg zu einem Vortrag mit anschließender Gesprächsrunde eingeladen. Das Thema war das neue Chancen-Aufenthaltsrecht, welches vermutlich ab Dezember 2022 in Kraft treten soll. Die Ampel-Regierung hat im Koalitionsvertrag einige Neuerungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht beschlossen. Laut Gesetzesentwurf können die Menschen nach dem Jahr aus dem Chancen-Aufenthaltsrecht in Bleiberechtsregelungen wechseln, wenn sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen.

Silvio Jander, 1. Vorsitzender des Flüchtlingsrates Rhein-Sieg, erklärte sehr anschaulich, welcher Personenkreis von dem neuen Gesetz profitieren kann und für welche Personen es fast unmöglich sein wird, hier in Deutschland, trotz sehr guter Integration und Arbeit, ein Aufenthaltsrecht zu bekommen. Eine sehr große Schwierigkeit ist, wie in all den Jahren zuvor, die Identitätsklärung der Geflüchteten, die für einige der in Frage kommenden Flüchtlinge unmöglich ist. Hier sollte der Gesetzesentwurf, vor seiner endgültigen Entscheidung, überarbeitet werden, fordern Flüchtlingsräte und NGO´s aus allen Bundesländern.

Etwa 136.000 Menschen in Deutschland könnten vom geplanten Chancen-Aufenthaltsrecht profitieren und aus den Kettenduldungen herauskommen (diese Personen sind bereits seit 5 Jahren oder länger in DEU).

Wenn die Menschen die Anforderungen nicht erfüllen, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dem Aufenthaltstitel auf Probe von 12 Monaten, derzeit ein Rückfall in die Duldung droht.

Das Gesetz ist sicher gut gemeint, aber für viele Geflüchtete reicht dieser „Neustart in der Migrationspolitik“ nicht aus, den Nachweis für ein dauerhaftes Bleiberecht innerhalb von 12 Monaten zu erbringen.

Theresia Jonas

IG Integration+ NK-S.